Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten ist zusätzliches Entgelt für die Grundstücksüberlassung, das der Erbbauverpflichtete bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG passiv abzugrenzen hat
Leitsatz
1. In der Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten liegt ein zusätzliches Entgelt für die Nutzung des Grundstücks.
2. Gehört das Grundstück zum Betriebsvermögen des Erbbauverpflichteten, so ist dieses Entgelt mittels eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens über die Dauer des Erbbaurechts zu verteilen. Das gilt auch für einen buchführenden Land- und Forstwirt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1981 II Seite 398 DAAAA-91618
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