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Lohn und Gehalt kompakt
Einkommensteuer | Inflationsausgleichsprämie zur Abgeltung von Überstunden (BVL)
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie kann zur Abgeltung von Überstunden genutzt werden. Hierauf macht der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.
Hintergrund: Mitunter kommt es vor, dass Arbeitnehmer Überstunden erbringen müssen, die nicht bezahlt, sondern lediglich mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen werden. Aufgrund der Inflation hatte der Gesetzgeber im vergangenen Jahr die Möglichkeit geschaffen, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen können, indem sie ihnen eine Inflationsausgleichsprämie zahlen. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kommt somit in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.
Hierzu führt der BVL weiter aus:
Laut BMF (FAQ zur Inflationsausgleichsprämie, Punkt 15) kann sie genutzt werden, um den Arbeitnehmern ihre entsprechenden Überstunden steuer- und sozial-abgabenfrei zu vergüten.
„In Zeiten steigender Preise dürfte es für viele Arbeitnehmer attraktiver sein, Geld statt Freizeitausgleich für die geleisteten Überstunden zu erhalten“, erklärt Erich Nöll, Rechtsanwalt und Geschäftsführer beim Bundesverban...