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BFH Urteil v. - II R 38/86 BStBl 1989 II S. 399

Gesetze: BewG § 12 Abs. 4BewG § 104

Widerrufliche Bezugsberechtigung aus einem Gruppenlebensversicherungsvertrag als Teil des Betriebsvermögens des Arbeitgebers und Abzugsfähigkeit der den Arbeitnehmern gemachten Versorgungszusagen

Leitsatz

Hat ein Arbeitgeber zugunsten seiner Arbeitnehmer einen Gruppenlebensversicherungsvertrag geschlossen und ist die Bezugsberechtigung der Arbeitnehmer versicherungsrechtlich nicht unwiderruflich, so sind die Versicherungsansprüche Teil des Betriebsvermögens des Arbeitgebers.

Die den Arbeitnehmern (im Valutaverhältnis) gemachten Versorgungszusagen sind unter den Voraussetzungen des § 104 BewG abzugsfähig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 399
MAAAA-92814

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BFH, Urteil v. 08.02.1989 - II R 38/86

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