BEFIT und die Ente
Dauerbrenner in der Fachliteratur
Die Fragestellungen rund um die mit dem JStG 2022 geschaffenen steuerlichen Anreize für die Anschaffung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen nehmen kein Ende. Und so folgt, nach den ersten Praxishinweisen zu den Erleichterungen bei der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer von Lindtner/Urban in NWB 5/2023 und der detaillierten Auseinandersetzung mit verschiedenen Problemstellungen zu § 3 Nr. 72 EStG und § 12 Abs. 3 UStG von Fietz/Mayer in NWB 10/2023, nun der dritte Aufsatz zum Thema. Darin geht Schmidt der Frage nach, ob die neuen Erleichterungen für Betreiber von bestimmten Photovoltaikanlagen auch bei den Wohnungseigentümergemeinschaften und Kapitalgesellschaften greifen und zu einem Abbau von bürokratischen Hindernissen führen.
Ein Dauerbrenner in der steuerlichen Fachliteratur ist auch das mit der Erbschaftsteuerreform 2009 eingeführte Verwaltungsvermögen. Statt die Begünstigung von unternehmerischem Vermögen generell vom ertragsteuerlichen Betriebsvermögensbegriff zu entkoppeln, hatte sich der Gesetzgeber damals entschlossen, das ertragsteuerliche Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke in betriebsnotwendiges und nicht betriebsnotwendiges und damit nicht begünstigungswürdiges Betriebsvermögen (Verwaltungsvermögen) aufzuteilen. Dieses Konzept wurde bei der Erbschaftsteuerreform im Jahr 2016 nicht nur beibehalten, sondern hat auch noch erheblich an Bedeutung gewonnen. Dass es dadurch zu Fehlsteuerungen und Fehlanreizen kommen kann und insbesondere der 90 %-Test teilweise zu abwegigen Ergebnissen führt, hatte schon Althof in NWB 28/2019 aufgezeigt und ein Nachbessern des Gesetzgebers gefordert. Saecker geht in seinem Beitrag „Lieber Erbschaftsteuer-Gesetzgeber, bitte übernehmen Sie!“ nun noch einen Schritt weiter und führt aus, wie man mit kleinen Gesetzesänderungen die betriebliche Erbschaftsteuer verfassungsgemäßer machen könnte.
Im Laufe des Jahres 2023 plant die Europäische Kommission, einen Vorschlag für ein neues Körperschaftsteuersystem unter dem Titel „Business in Europe: Framework for Income Taxation (BEFIT)“ vorzustellen. Ziele dieser Initiative sind die Einführung eines gemeinsamen Regelwerks für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Unternehmen in der Europäischen Union und die Gewährleistung einer effektiveren, formelbasierten Verteilung der Gewinne zwischen den EU-Staaten. Außerdem sollen die Befolgungskosten reduziert und ein kohärenter Ansatz der Unternehmensbesteuerung in der Europäischen Union geschaffen werden. Zudem wird BEFIT auch den immer noch anhängigen Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage ersetzen. Warum Eggert bei der Initiative BEFIT an das Verhalten einer Ente denken muss, erfahren Sie in unserem NWB Spotlight .
Beste Grüße
Reinhild Foitzik
Fundstelle(n):
NWB 2023 Seite 945
NWB HAAAJ-37058