Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewirtschaftung einer Betriebskantine
Häufig zahlen Arbeitgeber Betreibern von Kantinen Zuschüsse, damit die Mitarbeiter in der Kantine vergünstigt Mahlzeiten zum Verzehr an Ort und Stelle erwerben können. Verpflichtet sich der Betreiber der Kantine, diese unter den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen zu betreiben und erhält er hierfür einen Zuschuss vom Arbeitgeber, ist fraglich, ob der Betreiber der Kantine an den Arbeitgeber eine gesonderte Leistung erbringt, oder ob der Zuschuss Entgelt von dritter Seite für die vom Betreiber der Kantine an den Arbeitnehmer erbrachte Leistung ist. Sofern ein Leistungsaustausch zwischen dem Arbeitgeber und dem Betreiber der Kantine besteht, stellt sich die Folgefrage, ob der Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Verpflichtet sich der Betreiber der Kantine, diese unter den mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bedingungen zu betreiben und erhält er hierfür einen Zuschuss vom Arbeitgeber, ist der „Zuschuss“ Entgelt für eine vom Arbeitgeber bezogene Eingangsleistung „Kantinenbewirtschaftung“.
Der Arbeitgeber ist aus einer von ihm bezogenen Leistung „Kantinenbewirtschaftung“ nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn diese Leistung ausschließlich da...