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Umsatzsteuer | Besteuerung der Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG begünstigt nicht nur die Vermietung von Grundstücken und mit diesen fest verbundenen Gebäuden, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG; Art. 98, Anhang III Nr. 12 MwStSystRL; Art. 43 MwSt-DVO).S. 319
§ 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG sieht für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen, den ermäßigten Steuersatz vor. Dem Gesetzeswortlaut lässt sich nicht entnehmen, dass er sich lediglich auf Vermietung von Grundstücken bezöge, so der BFH. Vielmehr begünstige die Vorschrift allgemein die Vermietung von Wohn- und ...