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PiR Nr. 4 vom Seite 150

Passivprimat bei Rückbauverpflichtungen aus Leasingverträgen mit Verlängerungsoption

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Einzelhändler M mietet ab ein Gebäude von V an. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 10 Jahren, gewährt M aber eine spätestens zum auszuübende Option auf Verlängerung um 10 Jahre. M baut auf eigene Kosten eine hochwertige und energieeffiziente Klimaanlage ein. Bei Ablauf des Mietverhältnisses kann V wahlweise deren Rückbau oder entschädigungslosen Verbleib verlangen.

Angesichts der Hochwertigkeit der Anlage und einer geschätzten Nutzungsdauer von 25 Jahren geht M mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass V bei Mietende:

  • nach 10 Jahren den entschädigungslosen Verbleib,

  • nach 20 Jahren den Rückbau

verlangen würde.

M hält aus Sicht des Mietbeginns die Verlängerungsoption für wenig wahrscheinlich, wird aber bis zum Ablauf des 9. Jahres Wettbewerbs- und Kaufkraftentwicklung, usw. beobachten, um diese Einschätzung zu überprüfen.

II. Fragestellung

Wie ist die Rückbauverpflichtung in 1 ff. bei M zu behandeln?

Was ändert sich, wenn M in der Periode 09 die Verlängerungsoption ausübt?

III. Lösungshinweise

1. Vergleichsfälle mit fester Mietdauer

Rückbauverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind grundsätzlich sowohl passivisch, als R...

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Seiten: 1
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