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Passivprimat bei Rückbauverpflichtungen aus Leasingverträgen mit Verlängerungsoption
I. Sachverhalt
Einzelhändler M mietet ab ein Gebäude von V an. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 10 Jahren, gewährt M aber eine spätestens zum auszuübende Option auf Verlängerung um 10 Jahre. M baut auf eigene Kosten eine hochwertige und energieeffiziente Klimaanlage ein. Bei Ablauf des Mietverhältnisses kann V wahlweise deren Rückbau oder entschädigungslosen Verbleib verlangen.
Angesichts der Hochwertigkeit der Anlage und einer geschätzten Nutzungsdauer von 25 Jahren geht M mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass V bei Mietende:
nach 10 Jahren den entschädigungslosen Verbleib,
nach 20 Jahren den Rückbau
verlangen würde.
M hält aus Sicht des Mietbeginns die Verlängerungsoption für wenig wahrscheinlich, wird aber bis zum Ablauf des 9. Jahres Wettbewerbs- und Kaufkraftentwicklung, usw. beobachten, um diese Einschätzung zu überprüfen.
II. Fragestellung
Wie ist die Rückbauverpflichtung in 1 ff. bei M zu behandeln?
Was ändert sich, wenn M in der Periode 09 die Verlängerungsoption ausübt?
III. Lösungshinweise
1. Vergleichsfälle mit fester Mietdauer
Rückbauverpflichtungen aus Leasingverhältnissen sind grundsätzlich sowohl passivisch, als R...