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LSG 23.11.2022 L 3 U 61/19, NWB 13/2023 S. 893

GUV | Keine Berufskrankheit durch Tonerstaub-Einwirkungen

Es liegen keine aktuellen Erkenntnisse dazu vor, dass Erkrankungen durch Tonerstaub-Einwirkungen verursacht werden, denen Beschäftigte in Büros in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Anmerkung:

Die Arbeitnehmerin arbeitete von April 2000–Anfang 2013 bei der Arbeitgeberin. An ihrem Arbeitsplatz befanden sich ein Farblaserdrucker, zwei Farblaserkopierer und ein Laserfaxgerät. Zu ihren beruflichen Aufgaben gehörte es u. a., Tonerkartuschen zu wechseln und zu entsorgen, Papierstaus zu beheben und dabei mindestens fünfmal am Tag den Druckerraum zu betreten. Sie hatte im August 2015 dem Versicherungsträger gemeldet, bei ihr bestehe der Verdacht auf eine Schwermetallvergiftung durch Tonerfeinstäube. Das Gericht hält einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Tonerstäub...

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