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OLG Hamm 01.03.2023 8 U 48/22, NWB 13/2023 S. 892

KG | Verzögerter Ausschluss eines Kommanditisten

Liegt ein wichtiger Grund für die Ausschließung eines Kommanditisten vor, muss die gesellschaftsvertraglich vorgesehene Beschlussfassung über den Ausschluss nicht unverzüglich erfolgen. Zögern die Gesellschafter die Ausschließung jedoch über einen längeren Zeitraum ohne erkennbaren Grund hinaus, kann dies dafür sprechen, dass der Kündigungsgrund im Lauf der Zeit an Gewicht verloren hat und die Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses mit dem ausgeschlossenen Gesellschafter nicht unzumutbar ist.

Anmerkung:

Die Gesellschafter hätten nachvollziehbar vorgetragen, warum sie den klagenden Gesellschafter weder sofort noch in der Gesellschafterversammlung am [...], sondern erst am [...] aus der A-KG ausgeschlossen hätten, so das Gericht. Diese nachvollziehbare Vorgehensweise rechtfertige den Schl...

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