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Erbrecht | Streit um den Erbscheinsantrag (BGH)
Ein Erbscheinsantrag ist nicht unzulässig, wenn der Antragsteller vom Gesetz geforderte Beweismittel ohne Verschulden nicht angibt. Stattdessen setzt die Pflicht des Nachlassgerichts zur Amtsermittlung gemäß § 2358 BGB a. F., § 26 FamFG ein.
Quelle: , NWB YAAAJ-34858