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Kommentierte Nachricht NWB EV 4/2023 S. 105

Fonds-Besteuerung | Vorabpauschale bei Fonds für 2023 wieder positiv

Seit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetzes am müssen Investmentfonds-Anleger als Ertrag unter anderem die Vorabpauschale versteuern. Zumindest gilt dies für die Besteuerung der erzielten laufenden Erträge aus thesaurierenden und teilausschüttenden Fonds. Die Vorabpauschale für 2023 gilt beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen; für die Erträge aus 2023 also am .

Ermittelt wird die Vorabpauschale jeweils unter Anwendung des Basiszinses, der sich aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen mit jährlichen Zinszahlungen und Restlaufzeiten von 15 Jahren ableitet. In seinem Schreiben vom gibt das BMF den Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2023 bekannt. Für 2023 liegt der Satz bei 2,55 % und ist dami...

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Vorabpauschale bei Fonds für 2023 wieder positiv

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