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Schriftliche StB-Prüfung: 1. Prüfungstag – Teilaufgabe zum Verfahrensrecht
Einspruchsverfahren, Korrekturvorschriften und Festsetzungsverjährung
In der StB-Prüfung war das Einspruchsverfahren in sieben der letzten zehn AO-Klausuren zu prüfen und machte einen Anteil von ca. 28 % aller im Verfahrensrecht zu erzielenden Wertungspunkte aus. Zudem waren die Korrekturvorschriften in den Aufgaben 2013–2022 in acht Klausuren zu prüfen; ca. 18 % aller Wertungspunkte waren in diesem Bereich zu holen. Ferner wird sehr gerne auch noch die Anfechtungsbeschränkung nach § 351 Abs. 1 AO bei bestandskräftigen Änderungsbescheiden abgeprüft. Grund genug also, einen besonderen Fokus auf diese Themenbereiche in der Prüfungsvorbereitung zu legen. Hierbei wird Sie der nachfolgende Beitrag mit seinen zahlreichen Prüfungsschemata und Übersichten unterstützen.
Überprüfen Sie im Nachgang zu diesem Beitrag Ihren Lernstand und laden Sie die für Sie bereitgestellte Übungsklausur aus dem Verfahrensrecht aus der NWB Datenbank herunter, NWB NWB JAAAJ-36483.
I. Einführung
Die nachfolgende Abb. 1 veranschaulicht zunächst, wann der Einspruch (§§ 347 ff. AO) bzw. die Korrekturvorschriften (§ 129 AO, §§ 164 Abs. 2 und 165 Abs. 2 AO, §§ 172–177 AO) zum Tragen kommen können:
Ein VA nach §§ 122, 124 Abs. 1 AO wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, im Zeitpunkt der Bekanntgabe wirksam. Dabei wird der VA mit dem Inhalt ...