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Kurzfassung zum Beitrag von Giesen, NWB-BB 4/2023 S. 104

Die Business Judgement Rule: Entscheidungen und Privathaftung der Geschäftsführung

Prof. Dr. Kristian Giesen

Die Geschäftsführung wird dafür bezahlt, qualitativ hochwertige Entscheidungen zu treffen. Diese Forderung wird durch die Business Judgement Rule (im folgenden BJR) im Aktiengesetz (vgl. § 93 Abs. 1 AktG) kodifiziert, gilt aber auch für andere Gesellschaftsformen. Demnach haftet die Geschäftsführung nicht, wenn die zukünftigen Entwicklungen eine Entscheidung als nachteilig hindrehen („Pech“), sondern dann, wenn eine Entscheidung nicht auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Gesellschaft getroffen wurde. Für Steuerberater ergeben sich hier Beratungsmöglichkeiten. Ihr großer Vorteil: Sie werden als externe Personen weniger durch kognitive Verzerrungen beeinflusst und haben zugleich einen sehr guten Zugang zu Informationen über die Lage des Unternehmens.

Kernaussagen

  • Unternehmerische Entscheidungen bestimmen den zukünftigen Erfolg eines jeden Unternehmens und müssen daher von hoher Qualität sein.

  • Für die Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften gilt die Business Judgement Rule: Entscheidungen müssen daher nachweislich von hoher Qualität sein; ansonsten kann die Privathaftung der Geschäftsführung folgen.

  • Für Personengesellschaften ist die Qualitä...

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