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Online-Nachricht - Donnerstag, 23.03.2023

Verfahrensrecht | Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung (BFH)

Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gemäß § 239 Abs. 1 Satz 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Im Streitfall hatte das Finanzamt einen Investitionsabzugsbetrag für 2007 mit Bescheid vom rückgängig gemacht, dabei aber die Verzinsung entgegen § 233a Abs. 2a AO bereits mit Beginn des laufen lassen. Das Finanzamt hatte nämlich § 7g Abs. 4 Satz 4 EStG angewendet, der § 233a Abs. 2a AO ausschließt, aber erst seit dem VZ 2013 anzuwenden ist. Der Kläger hatte seinen Einspruch nur gegen den „Bescheid über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer“ erhoben und mit nicht aner...

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