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OLG Koblenz Beschluss v. - 9 UF 123/22

Gesetze: BGB § 1361b Abs. 3 Satz 2

Überlassung der Ehewohnung bei Getrenntleben

Leitsatz

1. Erfolgt die Entscheidung von Ehegatten gegen gemeinsames Miteigentum an einer Immobilie aus haftungsrechtlichen Überlagerungen, wobei die Vorstellung zu Grunde liegt, dass die betreffende Immobilie auch bei formal-dinglicher Zuordnung zum Alleinvermögen eines Ehegatten wirtschaftlich beiden Ehegatten "gehören" soll, kann eine Ehegatteninnengesellschaft angenommen werden.

2. Zum Einfluss des Bestehens einer Ehegatteninnengesellschaft auf den Nutzungsentschädigungsanspruch nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB.

3. Beim Auszug des dinglich Alleinberechtigten entspricht eine am vollen Mietwert orientierte Vergütung regelmäßig der Billigkeit im Sinne von § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:OLGKOBL:2022:0907.9UF123.22.00

Fundstelle(n):
GmbHR 2023 S. 174 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 816
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2023 S. 816
PAAAJ-36121

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OLG Koblenz, Beschluss v. 07.09.2022 - 9 UF 123/22

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