Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
OLG Saarbrücken 07.12.2022 5 U 67/21, NWB 12/2023 S. 818

Haftung | Tätigkeit als Sanierungsgeschäftsführer

Tritt der geschäftsführende Partner einer Rechtsanwaltssozietät im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens als Sanierungsgeschäftsführer („CRO“) in die Geschäftsführung des Unternehmens ein, sind in dieser Eigenschaft begangene Pflichtverletzungen, für die er als Organ Dritten gegenüber haftet, nur dem Unternehmen und nicht (auch) der Anwaltssozietät zuzurechnen.

Anmerkung:

Aber auch wenn ein Rechtsanwalt, der es gegenüber den Gesellschaftern übernommen hat, diese zu den Möglichkeiten einer Unternehmenssanierung zu beraten, ihnen als eine von mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten die Durchführung eines Schutzschirmverfahrens als „Königsweg“ empfohlen hat, verbleibt die unternehmerische Entscheidung für oder gegen diese Empfehlung grds. bei den Gesellschaftern.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen