BFH  - VII R 39/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Energiesteuer; Entlastung; Festsetzungsfrist; Treu und Glauben

Rechtsfrage

Konnte eine Entlastung nach § 105a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden?

Gesetze: EnergieStV § 105a, NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3, EnergieStG § 66 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
PAAAJ-35992