BFH - VII R 39/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig
Energiesteuer; Entlastung; Festsetzungsfrist; Treu und Glauben
Rechtsfrage
Konnte eine Entlastung nach § 105a EnergieStV für an NATO-Truppen gelieferte Erdgasmengen geltend gemacht werden, indem diese Mengen lediglich in der Steueranmeldung von den zu versteuernden Erdgasmengen abgezogen wurden?
Gesetze: EnergieStV § 105a, NATOTrStatZAbk Art 67 Abs 3, EnergieStG § 66 Abs 1
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.03.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
PAAAJ-35992