Ist der Betriebsausgabenabzug für die streitgegenständliche Entgelterhöhung für den Schuldbeitritt der Pensionsgesellschaft der Unternehmensgruppe zu Pensionsverpflichtungen mangels einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, eindeutigen und im Voraus getroffenen Vereinbarung zu versagen?
Findet § 4f EStG entgegen Rz 16 des (BStBl I 2017, 1619) nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem enden?