IFRS-Kommentar
21. Aufl. 2023
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§ 28 Finanzinstrumente
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 9. Sie berücksichtigt ebenfalls die Vorgaben aus IAS 32 und IFRS 7, auch jeweils mit Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen produktbezogenen Zugang zur Kommentierung liefert das ABC der Finanzprodukte in Rz 599. Die Regelungen zum hedge accounting werden in § 28a kommentiert.
Ergänzungen betreffen insbes. ein Praxis-Beispiel zu Stromlieferverträgen (Rz 33) sowie Ausführungen zu cash in transit einschl. Praxis-Beispiel (Rz 109 ff.) und zur Bilanzierung von Kreditsicherheiten (Rz 270 ff.).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt und Begriffe
1.1 Arbeitsteilung der IFRS
1Für die bilanzielle Abbildung von Finanzinstrumenten sehen die IFRS nicht einen, sondern mehrere arbeitsteilige Standards vor. Die relevanten Vorgaben zur Bilanzierung und Offenlegung von Finanzinstrumenten finden sich in: