IFRS-Kommentar
21. Aufl. 2023
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§ 23 Anteilsbasierte Vergütungsformen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IFRS 2 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 258 f.
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1.1 Schuldrechtlicher Erwerb, gesellschaftsrechtliche Einlage von Gütern und Diensten
1 IFRS 2 regelt die Bilanzierung des Erwerbs von Gütern oder Diensten durch Ausgabe von Anteilen, Optionen auf Anteile oder an die Wertentwicklung der Anteile geknüpfte Barzahlungen (share-based payment transactions). Entgegen der deutschen Überschrift des Standards („Aktienbasierte Vergütung”) umfasst der Anwendungsbereich auch Vergütungen, die an Wert oder Wertentwicklung von GmbH- oder Personengesellschaftsanteilen geknüpft sind. Zutreffender und deshalb in dieser Kommentierung überwiegend verwendet, ist deshalb die Bezeichnung anteilsbasierte Vergütungen.
2Die Rezeption von IFRS 2 durch die Praxis hat sich auf den Erwerb von Arbeitsleistungen gegen Gewährung virtueller oder realer Optionen (Rz 15) konzentriert. Der Anwendungsbereich des IFRS 2 umfasst aber
Die Kommentierung in diesem Paragrafen behandelt vornehmlich die schuldrechtlichen Fälle. Wegen Sacheinlagen wird auf → § 20 Rz 80 verwiesen.