IFRS-Kommentar
21. Aufl. 2023
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§ 21 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Vorbemerkung
Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder als Änderungsentwurf vorgelegte Regelungen und Folgeänderungen enthalten Rz 195 f.
Ergänzende Ausführungen betreffen den Fachlichen Hinweis des IDW zu den Folgen des Ukraine-Krieges (Rz 63), außerdem das Verhältnis der fair-value-Bewertung von Finanzimmobilien zur Rückstellung bei Bodenkontamination (Rz 73) sowie das Verhältnis von Rückstellung und planmäßiger Abschreibung bei umwelttechnischer Nachrüstung von Anlagen (Rz 78).
1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe
1Im Mittelpunkt von IAS 37 stehen unsichere Schulden. Wegen des themenbezogenen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der Schulden (liabilities) in anderen Standards geregelt und daher in IAS 37.5 i. V. m. IAS 37.1(c) mit einem scope out belegt. Betroffen sind: