Rechtsbehelfsbefugnis eines ausgeschiedenen KG-Gesellschafters gegen diesem nicht bekanntgegebenen Gewinnfeststellungsbescheid
Leitsatz
1. Der frühere Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft kann einen die Zeit vor seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid auch dann mit dem Einspruch anfechten, wenn ihm dieser Bescheid nicht bekanntgegeben wurde (Anschluß an das , BFHE 131, 278, BStBl II 1981, 33).
2. Der Einspruch ist in einem solchen Fall ausnahmsweise auch dann zulässig, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter zwar nicht den Gewinnfeststellungsbescheid selbst, aber alle für die Entscheidung über die Einlegung des Rechtsbehelfs erforderlichen Umstände aufgrund schriftlicher Mitteilungen des FA kennt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 855 TAAAA-92680
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