Energiesteuerentlastung: Einsatz von Energieerzeugnissen mit zweierlei
Verwendungszweck – Verheizen von Erdgas in einer
Säureregenerationsanlage zur Metallbearbeitung – Nutzung des
entstehenden Rauchgases für Herstellungsprozess; Steuerbegünstigte
Wärmebehandlung
Leitsatz
Wird das in einer Säureregenerationsanlage eines metallverarbeitenden Betriebes verheizte Erdgas nicht nur zum Erreichen
der erforderlichen Temperaturen verwendet, sondern auch das dabei entstehende Rauchgas für die in anderer Weise nicht mögliche
Trennung der Mischsäure von den Metalloxiden genutzt, liegt darin ein die Energiesteuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.
d EnergieStG rechtfertigender zweiter Verwendungszweck.
Eine steuerbegünstigte Wärmebehandlung im Rahmen der Herstellung und -bearbeitung von Metallerzeugnissen i.S.d. § 51 Abs.
1 Nr. 1 Buchst. b EnergieStG setzt voraus, dass hierdurch entweder gewünschte Werkstoffeigenschaften für den Gebrauch eingestellt
oder Verarbeitungsprozesse wie Umformen oder Zerspanen vorzubereitet werden.
Fundstelle(n): GAAAJ-35729
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 02.11.2022 - 4 K 2416/20 VE
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