Gesetze: BewG § 102 Abs. 1BewG § 103 Abs. 1 i. d. F. des VStRG
Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen Schachtelbeteiligung
Leitsatz
In wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer inländischen Schachtelbeteiligung stehende Schulden können bei der Einheitsbewertung eines gewerblichen Betriebes ab insoweit abgezogen werden, als sie den Wert der Schachtelbeteiligung übersteigen (sog. Schuldenüberhang); denn insoweit stehen sie (auch) mit der Gesamtheit des gewerblichen Betriebes in wirtschaftlichem Zusammenhang (Änderung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom III R 21/67, BFHE 97, 387, BStBl II 1970, 201, und vom III R 4/71, BFHE 104, 569, BStBl II 1972, 416).
Bei der Berechnung des Schuldenüberhanges kann die Schachtelbeteiligung nur dann mit einem unter dem Kaufpreis liegenden Wert angesetzt werden, wenn die wirtschaftliche Entwicklung der Schachtelgesellschaft dies rechtfertigt. Der nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelte Wert kann einen Schuldenüberhang nicht begründen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 822 UAAAA-92671
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