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Besteuerung der Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung
Der BFH hatte zu klären, ob und in welcher Höhe die Rückzahlung eines unter dem Nominalwert erworbenen Anspruchs auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt (, NWB OAAAJ-30878).
Kernaussagen
Die Rückzahlung einer Kapitalforderung, deren Kaufpreis (Anschaffungskosten) unter dem Nominalwert liegt, ist insgesamt als einkommensteuerpflichtige Kapitaleinnahme erfassungspflichtig; eine Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil erfolgt nicht.
Die Anschaffungskosten einer Gesamtforderung, die in unterschiedlichen Jahren (Veranlagungszeiträumen) zurückgezahlt wird, müssen im Verhältnis des Kaufpreises zum jeweiligen Rückzahlungsbetrag berücksichtigt werden; ein sofortiger vollständiger Abzug der Anschaffungskosten beim ersten Rückzahlungsbetrag ist unzulässig
Die Finanzverwaltung wendet diese BFH-Rechtsprechung an. Das Urteil ist zu einem der seit dem geltenden Abgeltungsteuer unterliegenden Sachverhalt ergangen.