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Kurzfassung zum Beitrag von Seifert, StuB 6/2023 S. 262

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Michael Seifert

Anfang 2023 traten geänderte LStR in Kraft. Neben der Wiedergabe und Einarbeitung von bereits seit einiger Zeit veröffentlichten BMF-Schreiben treten auch inhaltliche Änderungen bzw. Konkretisierungen der bisherigen Verwaltungsauffassung ein. Im Beitrag werden die wesentlichen aktuellen Neuerungen beschrieben.

Einordnung

Zum traten die neuen Lohnsteuer-Richtlinien 2023 in Kraft. Das Bundeskabinett hatte am einen Richtlinienentwurf beschlossen. Der Bundesrat hat dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift am zugestimmt. Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 wurden im BStBl Teil I amtlich veröffentlicht. Die LStR 2023 umfassen insbesondere auch Detailänderungen, die für die Abrechnungspraxis von Bedeutung sind.

Die LStR 2023 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des EStG betreffen, die vor dem anzuwenden sind. Die LStR 2023 sind auch für frühere Jahre anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.

Kernaussagen

Zur Anwendung des Bewertungsabschlags bei der Wohnu...

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