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VVG | Belehrungsfehler bei Ausübung des Widerspruchsrechts
Sind Versicherungsnehmer unrichtig über die Form ihrer Widerspruchserklärung informiert worden, kann ein Bereicherungsanspruch nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) wegen rechtsmissbräuchlicher Ausübung des Widerspruchsrechts (§ 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a. F.) ausgeschlossen sein, wenn dem Versicherungsnehmer durch den geringfügigen Belehrungsfehler nicht die Möglichkeit genommen worden ist, sein Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.
Der Fehler lag im vorliegenden Fall in der Belehrung über die einzuhaltende Schriftform anstelle der ausreichenden Textform für die Widerspruchserklärung. Hierin hat der BGH eine nur geringfügige, im Ergebnis folgenlose Verletzung der Pflicht des Versicherers zur ordnungsgemäßen Belehrung gesehen. Die Ann...