Online-Nachricht - Dienstag, 14.03.2023

Energiekrise | Studierende können die Energiepreispauschale beantragen (hib)

Ab Mittwoch, , können Studierende sowie Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen.

Dies antwortet die Bundesregierung (BT-Drucks. 20/5856) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 20/5643) der CDU/CSU-Fraktion. Bereits in der neunten Kalenderwoche ist eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden ist. Die 200-Euro-Einmalzahlung kann über eine eigens entwickelte Onlineplattform (https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de) beantragt werden. Hierfür sind die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Hintergrund: Am trat das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ in Kraft. Ziel ist es, Studierende sowie Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten haben nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 181/2023 (RD)

Fundstelle(n):
NWB NAAAJ-35517