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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel
I. Streitpunkt: gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Der Umfang gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen ist erfahrungsgemäß in beinahe jeder Betriebsprüfung ein kontroverses Thema zwischen den Stpfl. und der Finanzverwaltung. Doch nur weil in einem Vertrag das Wort Miete verwendet wurde, ist dies keine hinreichende Bedingung für eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Der BFH festigt nämlich seine Rechtsprechung zu einer wirtschaftlichen Betrachtung von Verträgen und Komponenten und hat diese Sichtweise zuletzt auch auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mehrwegbehältnissen im Handel ausgeweitet.