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Kurzfassung zum Beitrag von Kunert/Peterich, StuB 6/2023 S. 258

Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Lizenzaufwendungen bei Durchleitungsrechten

Ruben Kunert und Anna Peterich

Grundsätzlich unterliegen Lizenzaufwendungen einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG. Ausnahmsweise findet jedoch keine Hinzurechnung für Lizenzen statt, die ausschließlich dazu berechtigen, daraus abgeleitete Rechte Dritten zu überlassen (sog. Vertriebslizenzen bzw. Durchleitungsrechte). Laut BFH schließt eine Untertitelung oder Synchronisation beim Vertrieb von Filmrechten das Vorliegen sog. Vertriebslizenzen bzw. Durchleitungsrechte aus, so dass eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung der Lizenzaufwendungen vorzunehmen ist (, NWB VAAAJ-23418).

Einordnung

Die Besprechungsentscheidung des BFH befasst sich mit der im Erhebungszeitraum 2008 eingeführten gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten, insbesondere Konzessionen und Lizenzen, sowie der Ausnahme für Vertriebslizenzen bzw. Durchleitungsrechte des § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. Anders als im Bereich der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung für Zinsen oder Mietzahlungen gibt es zur Hinzurechnung von Lizenzaufwendungen nur wenige Entscheidungen.

Kernfrage der Besprechungsentscheidung ist, ob bereits eine Bearbeitung oder Veränderung vo...

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