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Nachträgliche sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung und ihre lohnsteuerlichen Folgen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 768Das Statusfeststellungsverfahren ist ein probates Instrument, Unsicherheiten bezüglich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Tätigkeit zu beseitigen. Wie mit einem Antrag auf Statusfeststellung, die für eine zum Antragszeitpunkt bereits beendete Tätigkeit erfolgen soll, umzugehen ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen. Mögliche Auswirkungen auf die lohnsteuerliche Behandlung der Betätigung dürfen dann nicht aus dem Blick geraten.
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Statusfeststellungsverfahren
[i]In Zweifelsfällen ist das Verfahren zu empfehlenJeder Auftraggeber hat zu prüfen, ob ein Auftragnehmer bei ihm abhängig beschäftigt oder für ihn selbständig tätig ist. In Zweifelsfällen wird auch zur Vermeidung der (rückwirkenden) Arbeitgeberhaftung empfohlen, das Anfrageverfahren zur optionalen Statusklärung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) einzuleiten (vgl. § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV).
[i]Antragstellung nach beendeter Tätigkeit zulässigHinsichtlich des Zeitpunkts der Antragstellung hat das LSG Niedersachsen-Bremen nun entschieden, dass auch mit Blick auf eine dann bereits beendete Tätigkeit eine Statusfeststellung initiiert werden kann. Allerdings hat eine Statusfeststellung mit zunehmendem Zeitablauf immer...