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NWB Nr. 11 vom

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Dr. Christian Bosse

Der Bundesgerichtshof (, NWB YAAAJ-25465) hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung mit der Frage befasst, zu welchem Zeitpunkt eine E-Mail, die einem Unternehmer im Rechtsverkehr zugesendet worden war, zugegangen ist. Mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches lässt sich die Frage nicht beantworten, so dass in der juristischen Literatur diesbezüglich ein Meinungsstreit entbrannt war, der nun mit dem Urteil des BGH entschieden wurde. Die große praktische Relevanz der Entscheidung liegt auf der Hand: Die E-Mail ist eine gängige Kommunikationsform im Rechtsverkehr. Der Zugang einer E-Mail beim Empfänger ist daher für die Willenserklärung, die in ihr enthalten ist, und deren Wirksamkeit wesentlich und bedeutsam in Bezug auf Fristen.

Kernfrage des Verfahrens

[i]Zugang als Wirksamkeitsvoraussetzung einer WillenserklärungDie Kernfrage des Verfahrens war, zu welchem genauen Zeitpunkt eine E-Mail im unternehmerischen Rechtsverkehr zugeht. Eine verkörperte Willenserklärung geht zu, wenn sie in den Bereich des Empfängers gelangt ist und nach gewöhnlichen Umständen damit zu rechnen ist, dass sie zur Kenntnis genommen wird. Der Zugang wird verhindert, wenn vor der ...

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