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BFH Urteil v. - I R 188/84 BStBl 1988 II S. 683

Gesetze: KStG 1977 § 47 Abs. 2 Satz 2AO 1977 §§ 179 Abs. 3, 182 Abs. 1

Zur Anfechtbarkeit der Höhe des Einkommens nach § 47 Abs. 2 KStG bei einem auf 0 DM lautenden KSt-Bescheid und zur Nachholung einer unterbliebenen Feststellung nach § 179 Abs. 3 AO

Leitsatz

1. Eine Anfechtungsklage gegen einen auf 0 DM Körperschaftsteuer lautenden Bescheid ist zulässig, wenn sie mit dem Ziel einer anderweitigen (fingierten) Feststellung des Einkommens geführt wird.

2. Fehlt es in dem angefochtenen Bescheid an dem fingiert feststellenden Ansatz eines Einkommens, so kann eine Verpflichtungsklage mit dem Ziel erhoben werden, das Einkommen fingiert festzustellen, wenn das FA konkludent behauptet, der angefochtene Körperschaftsteuerbescheid genüge den Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 KStG 1977.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 683
OAAAA-92634

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Nutzungsdauer:
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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 16.03.1988 - I R 188/84

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