Online-Nachricht - Freitag, 10.03.2023

Berufsrecht | Änderungen in BORA und FAO treten zum in Kraft (BRAK)

Die Satzungsversammlung hat im Dezember 2022 u.a. die beruflichen Pflichten beim Umgang mit Sammelanderkonten geändert. Außerdem hat sie Berufs- und Fachanwaltsordnung geschlechtergerecht neu gefasst. Diese Änderungen treten zum in Kraft. Hierauf macht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) aufmerksam.

Hintergrund: Die Satzungsversammlung ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Sie beschließt im Rahmen der Ermächtigung nach § 59b II BRAO die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Ihre rund 120 Mitglieder umfassen direkt gewählte Delegierte der regionalen Rechtsanwaltskammern, die Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und den Präsidenten der BRAK. Stimmberechtigt sind jedoch nur die Delegierten der Rechtsanwaltskammern.

In ihrer 4. Sitzung am hat die 7. Satzungsversammlung eine Neufassung sowohl der Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA) als auch der Fachanwaltsordnung (FAO) in geschlechtergerechter Sprache beschlossen. Zudem wurden Änderungen mit Blick auf geänderte Geldwäschevorschriften und die seit Anfang 2022 erfolgte massenhafte Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken beschlossen. Die geänderten Berufspflichten sollen dazu beitragen, Sammelanderkonten dauerhaft zu erhalten.

Das Bundesministerium der Justiz hat mit einem Schreiben vom mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 4. Sitzung der 7. Satzungsversammlung vom zur Änderung der FAO und der BORA keine Bedenken bestehen (vgl. § 191e I BRAO). Die Beschlüsse wurden am auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am in Kraft. Sie werden in der kommenden Ausgabe der BRAK-Mitteilungen dokumentiert.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin v. (il)

Fundstelle(n):
NWB MAAAJ-35325