Aktivierungswahlrecht für selbsterzeugte, nicht zum Verkauf bestimmte Vorräte auch beim Übergang von der Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen zum Bestandsvergleich
Leitsatz
Geht ein Landwirt von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG über, so hat er bei der Aufstellung der Übergangsbilanz erstmals ein Wahlrecht, ob er seine selbstgewonnenen, nicht zum Verkauf bestimmten Futtervorräte aktivieren oder nach einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung auf die Aktivierung verzichten will.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1988 II Seite 672 UAAAA-92632
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