Rückstellung für Altersfreizeit kann gebildet werden
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Darf der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
JAAAJ-35258