BFH  - IV R 22/22 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Alter; Arbeitgeber; Erfüllungsrückstand; Freistellung; Rückstellung

Rechtsfrage

Darf der Arbeitgeber eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten oder wegen drohender Verluste bilden, weil er seinen Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag ab einer mindestens zehnjährigen Betriebszugehörigkeit und Überschreiten der Altersgrenze von 60 Jahren zusätzliche bezahlte Altersfreizeit von zwei Arbeitstagen je vollem Jahr der Betriebszugehörigkeit zu gewähren hat?

Gesetze: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.01.2023):

Zulassung: durch BFH

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
PAAAJ-31598