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Erbschaft- und schenkungsteuerliche Handhabe beim Sukzessivnießbrauch
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 781Vermögensübertragungen auf die nächste Generation werden häufig zu Lebzeiten mit Auflagen verknüpft. Dabei können auch Dritte mitversorgt werden − sofort im Rahmen der Gesamtberechtigung oder später aufschiebend bedingt („Sukzessivnießbrauch“). Zum sukzessiven Nießbrauch sind anlässlich einer BFH-Entscheidung gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen.
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[i] BFH, Urteil v. 15.7.2021 - II R 26/19, BStBl 2023 II S. 66Der BFH entschied, dass die Rentenlast zugunsten eines Dritten, ausgekehrt nach dem Tod des Schenkers an einen Dritten, auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts (Tod des Schenkers) zu bewerten ist. Bei der Ermittlung des Kapitalwerts der Rentenlast ist der bei Bedingungseintritt geltende Vervielfältiger für den Dritten zugrunde zu legen. Eine Abzinsung dieser aufschiebend bedingten Last auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung für den Erwerb des belasteten Beschenkten lehnte der BFH ab, da die Tatbestandsvoraussetzungen einer Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG nicht erfüllt sind.
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