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EuGH: Rechnungshinweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung beim innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft
Strenge Anforderung an Rechnung des mittleren Unternehmers
Nach dem „Luxury Trust Automobil“ (NWB ZAAAJ-29636) ist der Enderwerber im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts nicht wirksam als Schuldner der Mehrwertsteuer bestimmt worden, wenn die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung nicht die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ enthält. Das Weglassen der erforderlichen Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf einer Rechnung kann nicht später durch Ergänzung eines Hinweises berichtigt werden, dass diese Rechnung ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft betrifft und dass die Steuerschuld auf den Empfänger der Lieferung übergeht. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Einzelheiten des Urteils, dessen Auswirkungen auf die Praxis sowie noch ungeklärten Folgefragen.
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I. Hintergrund
[i]Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche ReihengeschäfteDer Sinn und Zweck der Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte besteht in der Praxis darin, eine umsatzsteuerliche Registrierung des mittleren Unternehmers im Bestimmungsmitgliedstaat zu vermeiden. Der EuGH hatte bereits mit Urteil v. - C-580/16 „Hans Bühler KG“ (NWB AAAAG-81343) einige offene Fragen zur Anwendung dieser Vereinfachun...