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Kurzfassung zum Beitrag von Mujkanovic, StuB 6/2023 S. 233

Handelsbilanzielle Folgen von Verlustübernahmeverpflichtungen

Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic

Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags, wie auch der Abschluss eines Beherrschungsvertrags, verpflichtet die Obergesellschaft nach § 302 Abs. 1 AktG zur Übernahme des Verlustes der Untergesellschaft. Entsprechendes gilt für vertragliche Verlustübernahmen bei einer GmbH als Untergesellschaft, etwa im Rahmen einer Organschaft. Liegt bei der Untergesellschaft eine nachhaltige Verlustsituation vor, stellt sich bei der Obergesellschaft die Frage, inwieweit für künftige Verlustübernahmen eine Rückstellung zu bilden ist. Dieser seit Jahrzehnten umstrittenen Frage sowie der Frage nach einer Wertberichtigung der Beteiligung soll im Beitrag anhand eines Anwendungsbeispiels nachgegangen werden.

Kernaussagen

Für die Verpflichtung zur Verlustübernahme ist nach heute h. M. eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.

Der Zeitraum, für den die Verursachung der Verpflichtung zur Verlustübernahme vorliegt und eine Rückstellung gebildet wird, ist umstritten. Nach hier vertretener Auffassung ist der Rückstellung der Zeitraum bis zur frühestmöglichen Beendigung des Unternehmensvertrags und damit der Verpflichtung zur Verlustübernahme zugrunde zu legen.

Die ...

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