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RENO Nr. 3 vom Seite 16

Finanzamttaugliche Rechnungen

Susanne Kowalski

Der Gesetzgeber stellt verschiedene Anforderungen im Rahmen der Rechnungsstellung, die sowohl für ein- als auch ausgehende Rechnungen gelten. Dieses Thema ist zwar streng genommen dem Steuerrecht zuzuordnen, da steuerliche Belange jedoch alle Freiberufler und Unternehmen treffen, ist diesbezügliches Wissen auch für Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte von Bedeutung. Dieser Beitrag stellt Ihnen u. a. die Pflichtangaben vor und liefert Handlungsempfehlungen.

Aus der Praxis

Die Kanzleileitung hat einen neuen Fensterputzer beauftragt, mit dessen Leistungen das Team sehr zufrieden ist. Nach zwei Wochen geht die Rechnung ein. Die Auszubildende Pia, die mit der Prüfung von Eingangsrechnungen betraut wird, gibt die Rechnung zur Bezahlung frei. Mengen und Preise stimmen, die Mehrwertsteuer wurde korrekt berechnet. Die Bürovorsteherin, die Pias Arbeit kontrolliert, erklärt, die Rechnung müsse beanstandet werden, da die Angabe der vom Finanzamt erteilten Steuernummer bzw. alternativ eine vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer fehle. Pia findet das kleinlich. Ihr ist bekannt, dass der neue Dienstleister deutlich günstiger ist als das alte Reinigungsuntern...