Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
MFA Nr. 3 vom Seite 15

Missbrauch und Fehlverhalten im Gesundheitswesen – eine Online-Befragung unter Praxisbeschäftigten

Prof. Dr. Heiko Burchert und Claudia Küper (M. A.)

Wahrscheinlich ist Ihnen das in Ihrem Arbeitsalltag auch schon begegnet: Gesundheitsunternehmen rechnen gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen ab, die sie nicht oder anders erbracht haben. Patienten lassen sich Leistungen (zum Teil sogar von mehreren Ärzten gleichzeitig) verschreiben, die sie nicht oder nicht in der verordneten Menge benötigen. Das sind nur zwei Beispiele dafür, dass das Thema „Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ im negativen Sinne langsam an Fahrt aufnimmt.

Ein Überblick

Der Gesetzgeber hat bereits 2004 darauf reagiert. Sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen, aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen erhielten den Auftrag, Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten. Damit gibt es für Betroffene eine Anlaufstelle, der sie beobachteten Missbrauch oder erkanntes Fehlverhalten im Gesundheitswesen melden können. Spätestens im Fall der Bestätigung bringen die gesetzlichen Krankenversicherungen den Missstand zur Anzeige.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten regelmäßig gegenüber dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen Bericht über entsprechende Hinweise oder Meldungen. Dieser wiederum ...