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Voraussichtlich dauerhafte Wertminderung bei Aktien
Fallbeispiel
Die GmbH hat am 20.000 Aktien der börsennotierten X-AG zum Preis von 2.000.000 € zzgl. 1 % Nebenkosten in Erwartung einer kurzfristigen Kurssteigerung erworben und möchte die Aktien nur für kurze Zeit halten. Am Bilanzstichtag ist der Aktienkurs kurzfristig auf 92 € zzgl. 1 % Nebenkosten gesunken, hat sich aber bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung () wieder erholt und stieg auf 115 € je Aktie.
Einführung
Zum Bilanzstichtag ist der Buchwert eines Vermögensgegenstands mit dem Wert am Bilanzstichtag (dem sog. Teilwert) zu vergleichen, wobei es sich bei dem Teilwert um einen ausschließlich steuerrechtlichen Begriff handelt, der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG definiert ist. Ergibt sich bei dem Vergleich Buchwert – Teilwert, dass der tatsächliche Bilanzstichtagswert unter dem Buchwert liegt, hat der Steuerpflichtige nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung im Steuerrecht die Möglichkeit, eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen.
Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung aus, wenn der Wert des Wirtschaftsguts die Bewertungsobergrenze während eines erheblichen Teils der voraussichtlichen Verweildauer im Unternehmen nicht erreichen wird. ...BStBl 2016 I S. 995