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Verbrauchsfolgeverfahren mit Layerbildung für Vorräte
Die Bewertung von Bilanzpositionen im Umlaufvermögen erfolgt nach bestimmten Grundsätzen, doch es gibt keine Regel ohne Ausnahme. Der folgende Beitrag beleuchtet die Fälle, bei denen am Bilanzstichtag noch Vorräte vorhanden sind.
Einführung
Die Bewertung von Bilanzpositionen im Umlaufvermögen erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen:
Erwerb – Ansatz mit den Anschaffungskosten
Herstellung – Ansatz zu Herstellungskosten
und den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB.
Der Grundsatz der Einzelbewertung, § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB, ist in der Handelsbilanz und nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG auch für die Steuerbilanz anzuwenden. Keine Regel oder kein Grundsatz ohne Ausnahme.
Die Bewertung der am Bilanzstichtag noch vorhandenen Vorräte ist nicht ohne Schwierigkeiten zu realisieren. Die Schwierigkeit besteht darin, die Anschaffungskosten der im laufenden Wirtschaftsjahr erstmals erworbenen Vorräte festzustellen.
Eine vereinfachte Ermittlung der Anschaffungskosten kann durch die sog. Verbrauchsfolgeverfahren erfolgen. Diese Methoden sollen festlegen, welche Wirtschaftsgüter zuerst verbraucht wurden. Es sind somit die Wirtschaftsgüter festzustellen, welche am Bilanzstichtag mit welchen Anschaffungskosten noch vorhanden sind.
Mögliche Verbrauchsfolgeverfahren sin...