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BFH Urteil v. - III R 43-44/85 BStBl 1988 II S. 497

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Bauleiter, als Techniker ausgebildet, übt keinen der Berufstätigkeit eines Architekten ähnlichen Beruf aus

Leitsatz

1. Ein der Berufstätigkeit eines Architekten ähnlicher Beruf setzt eine Ausbildung voraus, die mit der Berufsausbildung eines Architekten vergleichbar ist. Die vergleichbaren Fachkenntnisse können auch durch Kurse oder Selbststudium erworben worden sein oder anhand einer praktischen Tätigkeit nachgewiesen werden, deren Schwerpunkt im Bereich der Planung von Bauwerken liegen muß (Anschluß an , BFHE 135, 421, BStBl II 1982, 492).

2. Die Tätigkeit eines zum Techniker ausgebildeten Bauleiters, der an solchen Planungen allenfalls beteiligt ist, erfüllt die unter 1. genannten Voraussetzungen nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 497
KAAAA-92576

Preis:
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BFH, Urteil v. 22.01.1988 - III R 43-44/85

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