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BFH Urteil v. - III B 134/86 BStBl 1988 II S. 484

Gesetze: AO 1977 § 237AO 1977 §§ 125, 365 Abs. 3FGO § 41FGO §§ 68, 100 Abs. 1 Satz 4EStG § 37

Klärung der Frage, ob durch Erlaß eines Einkommensteuerbescheides Rechtsbehelfsverfahren gegen Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid sich erledigt, nicht im Verfahren gegen Zinsbescheid gem. § 237 AO

Leitsatz

Ob sich ein Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheid durch den Erlaß des entsprechenden Jahressteuer-Bescheids erledigt, ist für die Zeit nach Inkrafttreten der FGO und der AO 1977 noch nicht abschließend geklärt.

Die Klärung dieser Frage kann jedoch in einem Verfahren gegen den (nach Abschluß des Einspruchsverfahrens gegen den Vorauszahlungsbescheid) gemäß § 237 AO 1977 erlassenen Zinsbescheid nicht herbeigeführt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1988 II Seite 484
CAAAA-92570

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 22.01.1988 - III B 134/86

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