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Kindergrundsicherung statt Kindergeld?
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht die Einführung einer sog. Kindergrundsicherung vor. Sie soll das steuerrechtliche Kindergeld, existenzsichernde Leistungen für Kinder im Bezug von Bürgergeld und Sozialhilfe, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets beider Gesetze sowie den Kinderzuschlag in einer Leistung bündeln.
Im Rahmen [i]BSG-Präsident fordert umfassende Zuständigkeit für die Sozialgerichtedes Jahrespressegesprächs des Bundessozialgerichts am forderte dessen Präsident, Prof. Dr. Rainer Schlegel, die (umfassende) Zuständigkeit der Sozialgerichte für die Kindergrundsicherung (BSG, PM Nr. 2/203). Bis auf Streitigkeiten um das steuerrechtliche Kindergeld als Bestandteil des Familienlastenausgleichs, die in die Zuständigkeit der Finanzgerichte fallen, sind dafür schon jetzt die Sozialgerichte zuständig. Schlegel schlussfolgert daraus, dass die zukünftige Kindergrundsicherung als existenzsichernder Sozialleistungsanspruch des Kindes ausgestaltet sein und verstanden werden muss, wenn sie diese Leistungen ersetzen soll. Mit diesen sozialrechtlichen Fragen habe sich die Sozialgerichtsbarkeit aber seit Einführung des SGB II und des SGB XII im Jahr 2005 beschäftigt und allein 2022 rund 100.000 Verfahren dieser Art erl...