Online-Nachricht - Freitag, 16.12.2022

Umsatzsteuer | Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen (BMF)

Das BMF hat am einen Fragen-Antworten-Katalog zu umsatzsteuerlichen Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen veröffentlicht.

Hintergrund: Der Deutsche Bundestag hat am das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.

Die FAQ richten sich in erster Linie an Verbraucher. Hierin geht das BMF u.a. auf de folgenden Fragen näher ein:

  • Welche umsatzsteuerlichen Erleichterungen im Bereich der Umsatzsteuer enthält das Jahressteuergesetz 2022 für Photovoltaikanlagen?

  • Fällt beim Betreiben einer Photovoltaikanlage zukünftig Umsatzsteuer an?

  • Ab wann gilt die Regelung?

  • Gilt die Regelung auch für Bestandsanlagen?

  • Was ist bei längeren Lieferfristen? Was bedeutet die Steuersenkung, wenn ich die Photovoltaikanlage schon bestellt, aber noch nicht erhalten habe?

  • Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?

  • Ist weiterhin eine Anmeldung des PV-Anlagenbetreibers beim Finanzamt erforderlich?

  • Gilt der Nullsteuersatz auch für die Anmietung von Anlagen und bei Leasing- und Mietkaufverträgen?

  • Kann ich mir beim Kauf einer Photovoltaikanlage weiterhin die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen?

  • Werden auch Photovoltaikanlagen vom Nullsteuersatz erfasst, deren Leistungswert über 30 kW (peak) liegt?

  • Fällt bei der Anschaffung von Balkonkraftwerken Umsatzsteuer an?

  • Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen zukünftig Umsatzsteuer an?

  • Was ist mit Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?

Hinweis:

Die FAQ sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAJ-34183