NWB-EV Nr. 3 vom Seite 65

Vorsorgen für die Geschäftsunfähigkeit des Mandanten

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Geschäftsunfähigkeit – ein großes Wort mit noch größeren Auswirkungen. Das BGB definiert hier sehr nüchtern, dass geschäftsunfähig ist, „wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur nach ein vorübergehender ist“. Für den Mandanten und seine Familie bedeutet es jedoch, dass sich das Leben, wie sie es bis jetzt kannten, von Grund auf ändert. Deshalb ist es so wichtig, dass Vorsorge für den Notfall getroffen wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen vorhanden ist. Denn in diesem Fall hat der Unternehmer ebenfalls die Verantwortung für sein Unternehmen und seine Mitarbeiter. Und gerade bei Unternehmen kann ein plötzlicher Ausfall des Unternehmers erhebliche finanzielle und wirtschaftliche Folgen haben, wenn kein Notfallplan vorliegt.

Oftmals arbeitet der Unternehmer Tag für Tag in seinem Unternehmen und für dessen Erfolg. Er hat das Know-how und die Fähigkeit, das Unternehmen zu leiten. Doch was geschieht, wenn der Unternehmer plötzlich ausfällt? Wenn er durch einen Unfall oder eine Krankheit handlungsunfähig bzw. geschäftsunfähig wird oder gar verstirbt? Da die gesetzlichen Regelungen keine ausreichenden Notfallregelungen für Unternehmen enthalten, liegt es an jedem Unternehmer, selbst Vorsorge zu treffen, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens auch im Notfall zu gewährleisten. Dr. Tom Offerhaus und Sandra Heide geben ab der ausgehend von der Situation der Geschäftsunfähigkeit des Unternehmers einen Überblick über die Folgen eines fehlenden Notfallplans und stellen mögliche Vorsorgemaßnahmen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit im Unternehmen vor.

Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit, der Aufrechterhaltung und Fortführung des Betriebs und letztlich auch zur Absicherung der Familie, der die Einkünfte aus dem Unternehmen zugutekommen oder bei Familienunternehmen sollten dringend aufeinander abgestimmte Notfallmaßnahmen implementiert werden. Zunächst sind geeignete Personen für die Vertretungstätigkeiten auszuwählen, die nötigen Vollmachten aufzusetzen und wichtige Informationen zusammenzutragen.

Ferner sollte auch an Regelungen für die Unternehmensnachfolge für den Fall des eigenen Versterbens und die private Nachfolge gedacht werden, so Dr. Tom Offerhaus und Sandra Heide. Mit einem gut strukturierten Nachfolgekonzept kann der Unternehmer für den Ernstfall vorsorgen und schafft Sicherheit.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 3/2023 Seite 65
NWB KAAAJ-34011